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Beratung von in- und ausländischen Investoren bei der Auswahl von Vermögensanlagekonzepten und Vermögensverwaltern sowie die Entwicklung von innovativen Finanzprodukten. Desweiteren berät die Gesellschaft Unternehmen bei der Errichtung und Durchführung von deren betrieblicher Altersversorgung und vermittelt den Kontakt der Unternehmen zu den Versorgungseinrichtungen, Unterstützungs- und Pensionskassen. Die Vermittlung von Immobilien und Darlehen bildet ebenfalls ein Tätigkeitsfeld der Gesellschaft. Die Gesellschaft betreibt keine Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 KWG und keine Finanzdienstleistungen gemäß § 1 Abs. 1 a KWG. Desweiteren führt die Gesellschaft keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung durch.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Erbrich & Erbrich Immobilien Verwaltung in Frankfurt am Main, Verwaltung von Grundbesitz jeder Art insbesondere die Tätigkeit des Hausverwalters nach Wohnungseigentumsgesetz.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gebser & Partner Vermögensverwalter, Übernahme von Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Verwaltung derselben. Die Gesellschaft kann auch die Verwaltung fremden Vermögens und die Beratung im Rahmen der Vermögensverwaltung vornehmen. Die Gesellschaft kann neben der Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 2 KWG) und der Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Satz 1 a Satz 2 Nr. 3 KWG) die Anlagenvermittlung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 KWG) erbringen sowie mit Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung handeln. Ausgeschlossen ist die Erbringung von Finanzdienstleistungen, bei denen sich die Gesellschaft das Eigentum oder den Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden verschafft sowie sonstige Tätigkeiten, die über den vorstehend beschriebenen Unternehmensgegenstand hinaus gehen und gem. § 32 Abs. 1 KWG der Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bedürfen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024