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8. DGQ-Qualitätstag: Expertentreff definiert die "Next Generation Q"
Deutsche Gesellschaft für Qualität - DGQ: Frankfurt/Main (ots) - Nur noch wenige Wochen, dann ist ... mehr ... 16. Oktober 2024
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RHÖN-KLINIKUM AG: Frankfurt (Oder) (ots) - Das Klinikum Frankfurt (Oder) wurde erneut von der Deuts... mehr ... 8. Oktober 2024
AGF: Frankfurt am Main (ots) - Die AGF und die Gesellschaft für integrierte Kommunikationsforschung... mehr ... 26. September 2024
AGF: Frankfurt am Main (ots) - Die AGF Videoforschung GmbH und die Gesellschaft für integrierte Kom... mehr ... 11. September 2024
Verband Bildungsmedien e.V.: Frankfurt am Main (ots) - Schulen sind Lern- und Lebensorte für Kinder... mehr ... 5. September 2024
Jeder von ihnen bringt seine eigenen Rezepte, Techniken und Geschichten mit: Patrik (20) aus Lathen ... mehr ... 28. August 2024
Am Montag (5.8.2024) gab es "Zwischen Kult und Krawall - unser Kiez Frankfurt!" im TV. Wann und wo S... mehr ... 5. August 2024
Sporthilfe: Frankfurt am Main (ots) - Sporthilfe unterstützt ausdrücklich Bewerbung für Olympisch... mehr ... 24. Juli 2024
Am Rand von Berlin erwirbt Defama zwei Objekte in Teltow sowie in Storkow (Mark). In Teltow kauft di... mehr ... 18. Juli 2024
Sporthilfe: Frankfurt am Main (ots) - Wimbledonsieger und Mitglied der "Hall of Fame des deutschen S... mehr ... 28. Juni 2024
(na), Die DGQ will das Gedankengut des Qualitätsmanagement einschließlich seiner Systeme umfassend in deren gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen, betrieblichen, unternehmerischen und wissenschaftlichen Umfeldern und Beziehungen in allen Zweigen der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens anregen, weiter entwickeln, fördern und verbreiten. Zu diesem Zweck will sie vor allem:
1. die interdisziplinäre wissenschaftliche Forschung und Entwicklung auf den Gebieten des Vereinszweck fördern,
2. neue, insbesondere systemübergreifende Verfahren und Erkenntnisse des In- und Auslandes aus Praxis und Wissenschaft an alle Interessenten der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens vermitteln;
3. dem Einsatz von Systemen, Methoden, Verfahren fortschrittlicher Managementpraxis durch Aus- und Weiterbildung, zugehörige Zertifizierung sowie Lehrangebote und -veranstaltungen für die interessierten Kreise den Weg bereiten;
4. die Bildung und Verbreitung einer einheitlichen Terminologie des Qualitätsmanagements in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Gremien aktiv betreiben;
5. die Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung pflegen. die Ziele des Vereins als Gemeinschaftsarbeit umsetzen und fördern;
6. die Ziele des Vereins als gemeinschaftsarbeit umsetzen und fördern.
Zur Förderung ihrer Ziele ist die DGQ Herausgabe einer Fachzeitschrift. Sie ist das offizielle Organ der DGQ, in der satzungsmäßige MItteilungen an die Mitglieder des Vereins veröffentlicht werden.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Die erlaubnisfreie Beratung von Kreditinstituten hinsichtlich der Entwicklung, der Gestaltung sowie der Einsatzmöglichkeiten der derivativen und anderen Finanzinstrumenten zur Absicherung von Devisen-, Zins- und Rohstoffpreisrisiken. Eine Vermittlung des Abschlusses von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von derivaten und anderen Finanzinstrumenten sowie des Nachweises entsprechender Abschlußmöglichkeiten für solche Geschäfte ( Anlagevermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a) Satz 2 Ziff. 1 KWG) findet nicht statt. Ebenso betätigt sich die Gesellschaft nicht auf dem Gebiet der Anschaffung oder Veräußerung von Finanz- instrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlußvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a) Satz 2 Ziff. 2 kWG). mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Offizielle Homepage der Deutschen Kart-Meisterschaft!, Zweck, Ziele und Aufgaben des Vereins sind:
1. Der DMSB übt die Sporthoheit für den Automobil- und Motorrad-Sport für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aus und vertritt den deutschen Automobil- und Motorrad-Sport international als Mitglied in FIA (Federation Internationale de l'Automobile) und FIM (Federation Internationale Motocycliste).
2. Der DMSB wahrt die Belange seiner Mitglieder und der diesen angehörenden Motorsportler in Staat und Gesellschaft, in nationalen Sportorganisationen, insbesondere dem DSB (Deutschen Sportbund) sowie gegenüber den Medien und der Wirtschaft. Er führt seine Aufgaben in parteipolitischer und konfessioneller Neutralität durch.
3. Der DMSB überwacht die Durchführung des Motorsports im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach einheitlichen Regeln. Hierzu erkennt der DMSB die Verbandsstatuten, Sportgesetze und -gerichtsbarkeiten von FIA, FIM und DSB an und unterwirft sich diesen. Er verwirklicht dieses Ziel u.a. durch die Aufstellung, Durchsetzung und Überwachung einheitlicher Sportregeln für Automobil- und Motorrad-Sport in Übereinstimmung mit den von FIA, FIM, UEM sowie DSB aufgestellten Statuten und Sportgesetzen. In Ausübung seiner satzungsmäßigen Aufgaben führt der DMSB die Sportgerichtsbarkeit durch und erläßt Verbandsordnungen mit verbindlicher Wirkung für seine Mitglieder.
Der DMSB verpflichtet sich, die Verwendung von Doping-Substanzen im Motorsport zu verbieten und das Doping mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln zu bekämpfen. Als gemeinschaftliche Orientierung zur Bekämpfung des Dopings im Bereichdes DSB übernimmt der DMSB die Rahmen-Richtlinien des DSB, wobei weitergehende Bestimmungen der internationalen Motorsportorganisationen (FIA,FIM,UEM) unberührt bleiben.
4. Die Ausgabe von Lizenzen für die Teilnahme an den vorgenannten Prädikaten, Serien oder Veranstaltungen, sowie der internationalen Lizenzen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen. Die Finanzdienstleistungen beschränken sich auf die Anlage- und Abschlußvermittlung zwischen Kunden und a) einem Institut, b) einem nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 tätigem Unternehmen, c) einem Unternehmen daß auf Grund einer Rechtverordnung nach § 53 c gleichgestellt oder freigestellt ist, oder d) einer ausländischen Investmentgesellschaft. Die Gesellschaft vermittelt ausschließlich Anteilscheine von Kapitalanlagegesellschaften und ausländische Investmentanteile, die nach dem Auslandinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen. Sie ist nicht befugt, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Die Gesellschaft betreibt darüberhinaus keine Geschäfte, die nach dem KWG nicht erlaubt oder genehmigungsbedürftig sind. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Vertrieb und Marketing von Asset Management Dienstleistungen und Investmentprodukt-Managementdienstleistungen. Im Rahmen dieser Tätigkeiten erbringt die Gesellschaft ausschließlich die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes ( sog. "Single-Hedgefonds") dürfen nicht vermittelt werden. Gegenstand ist ferner die Anlageberatung i.S.d. KWG, einschließlich der Beratung über die taktische und strategische Aufteilung des anzulegenden Vermögens (Asset Allocation und Asset Liability Management-Beratung). mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Economy Wirtschaft- und Finanzberatung GmbH, Wirtschaftsberatung, Vermittlung von Versicherungen, Vermittlungen von Kapitalanlagen nach § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG, die Beschaffung von Finanzdienstleistungen, Finanzberatung sowie alle sonstigen Geschäfte die der Gesellschaft dienen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Als einer der größten unabhängigen Versicherungsmakler für Privat- und Firmenkunden in Deutschland garantieren wir kompetente & objektive Beratung., Vermittlung von Versicherungen jedweder Art sowie die Vermittlung damit im Zusammenhang stehender Geschäfte. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit des Abschlusses von Verträgen über Darlehen, von Verträgen über den Erwerb von Anteilsscheinen aus einer Kapitalanlagegesellschaft oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, soweit dieVoraussetzunen nach § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG erfüllt sind. Geschäfte, die einer Erlaubnis zur Erbringung von Finazdienstleistungen nach § 32 ABs. 1 KWG bedürfen, zählen nicht zum Gegenstand des Unternehmens. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gebser & Partner Vermögensverwalter, Übernahme von Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Verwaltung derselben. Die Gesellschaft kann auch die Verwaltung fremden Vermögens und die Beratung im Rahmen der Vermögensverwaltung vornehmen. Die Gesellschaft kann neben der Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 2 KWG) und der Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Satz 1 a Satz 2 Nr. 3 KWG) die Anlagenvermittlung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 KWG) erbringen sowie mit Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung handeln. Ausgeschlossen ist die Erbringung von Finanzdienstleistungen, bei denen sich die Gesellschaft das Eigentum oder den Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden verschafft sowie sonstige Tätigkeiten, die über den vorstehend beschriebenen Unternehmensgegenstand hinaus gehen und gem. § 32 Abs. 1 KWG der Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bedürfen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Dividende 4 Plus der Fonds mit garantieren Ausschüttungen und plus x Wertzuwachs, Erbringung von Service-Dienstleistungen für das Management von Unternehmen der Finanzwirtschaft, insbesondere die Analyse von und die Beratung bei unternehmerischen Entscheidungen, sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Desweiteren die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen aus einer Kapitalanlagengesellschaft und von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, soweit die Vorraussetzung des 3 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG erfüllt sind, - sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden und - öffentlich angebotenen Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft soweit keine Erlaubnis nach § 32 KWG erforderlich ist. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Elektro Hofmann GmbH - Frankfurt a.M. - Elektro Elektro Elektroinstallation Elektrotechnik Elektroplanung Neubauten Umbauten Renovierungen Installation Haustechnik Informationstechnik Datentechnik Antennnen Antennenanlagen SAT-Anlagen Blitzschutz Netzfre, Elektro Hofmann GmbH - Frankfurt a.M. - Elektro Elektro Elektroinstallation Elektrotechnik Elektroplanung Neubauten Umbauten Renovierungen Installation Haustechnik Informationstechnik Datentechnik Antennnen Antennenanlagen SAT-Anlagen Blitzschutz Netzfreischaltung Datennetzwerke Rauchmelder Telekommunikation Photovoltaik Solartechnik Energieausweis E-CHECK EIB KNX mehr ... zuletzt aktualisiert am 24. März 2022