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Nachtrag: BPOLD-KO: Festnahmen und Durchsuchungen wegen des Verdachts des bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern zur Ausübung von Prostitution

Durchsuchungen, Nachtrag, Koblenz, Rhein, Main, Wiesbaden, Hochheim, Ginsheim, Prostitution, Ausländern Koblenz, Frankfurt am Main, Wiesbaden, Hochheim, Biblis, Ginsheim-Gustavsburg, Bürstadt, Bischofshe... mehr ... 17. Oktober 2024

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BPOLD-KO: Festnahmen und Durchsuchungen wegen des Verdachts des bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern zur Ausübung von Prostitution

Main, Frankfurt, Koblenz, Rhein, Wiesbaden, Hochheim, Ginsheim, Prostitution, Ausländern, Bischofsheim Koblenz, Frankfurt am Main, Wiesbaden, Hochheim, Biblis, Ginsheim-Gustavsburg, Bürstadt, Bischofshe... mehr ... 17. Oktober 2024

Unternehmen

Deutscher Motor Sport Bund e.V.

Offizielle Homepage der Deutschen Kart-Meisterschaft!, Zweck, Ziele und Aufgaben des Vereins sind:
1. Der DMSB übt die Sporthoheit für den Automobil- und Motorrad-Sport für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aus und vertritt den deutschen Automobil- und Motorrad-Sport international als Mitglied in FIA (Federation Internationale de l'Automobile) und FIM (Federation Internationale Motocycliste).
2. Der DMSB wahrt die Belange seiner Mitglieder und der diesen angehörenden Motorsportler in Staat und Gesellschaft, in nationalen Sportorganisationen, insbesondere dem DSB (Deutschen Sportbund) sowie gegenüber den Medien und der Wirtschaft. Er führt seine Aufgaben in parteipolitischer und konfessioneller Neutralität durch.
3. Der DMSB überwacht die Durchführung des Motorsports im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach einheitlichen Regeln. Hierzu erkennt der DMSB die Verbandsstatuten, Sportgesetze und -gerichtsbarkeiten von FIA, FIM und DSB an und unterwirft sich diesen. Er verwirklicht dieses Ziel u.a. durch die Aufstellung, Durchsetzung und Überwachung einheitlicher Sportregeln für Automobil- und Motorrad-Sport in Übereinstimmung mit den von FIA, FIM, UEM sowie DSB aufgestellten Statuten und Sportgesetzen. In Ausübung seiner satzungsmäßigen Aufgaben führt der DMSB die Sportgerichtsbarkeit durch und erläßt Verbandsordnungen mit verbindlicher Wirkung für seine Mitglieder.
Der DMSB verpflichtet sich, die Verwendung von Doping-Substanzen im Motorsport zu verbieten und das Doping mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln zu bekämpfen. Als gemeinschaftliche Orientierung zur Bekämpfung des Dopings im Bereichdes DSB übernimmt der DMSB die Rahmen-Richtlinien des DSB, wobei weitergehende Bestimmungen der internationalen Motorsportorganisationen (FIA,FIM,UEM) unberührt bleiben.
4. Die Ausgabe von Lizenzen für die Teilnahme an den vorgenannten Prädikaten, Serien oder Veranstaltungen, sowie der internationalen Lizenzen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

"ALEX" Baudekoration GmbH

Ausübung des Maler- und Lackiererhandwerks mit allen in das Berufsfeld Farbe und Gestaltung fallenden Tätigkeiten einschl., Verputz, Trockenbau, Wärmedämmung, Gerüstbau, sowie der Handel mit den dazugehörigen Gegenständen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

drw Architekten und Ingenieure

Um gemeinsam mit dem Bauherrn ganzheitliche Projekte zu realisieren, betreuen wir Projekte durch alle Leistungsphasen, um die Umsetzung der Ideen, die in der Entwurfsphase entwickelt wurden, mit entsprechender Planung und Koordination realisieren zu kö, gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner innerhalb eines Architektur- und Ingenieurbüros am Sitz der Partnerschaft sowie die Vornahme aller dazu förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

W. G. Freudenreich

(na), die Ausübung der Rechtsanwaltstätigkeit. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Arnecke Siebold

Schneller, digitaler, nachhaltiger: Die Wirtschaftskanzlei mit Top-Expertise in den Bereichen Real Estate, Transport, Aviation & Logistics, Maritime Industry und weiteren 14 Rechtsgebieten., Gemeinschaftliche Berufsausübung als Rechtsanwälte. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

AC Tischendorf Rechtsanwälte und Partnerschaft

Gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Rechtsanwälte. Eine Zusammenarbeit der Partner in der Partnerschaft ist berufsrechtlich weder eingeschränkt noch ausgeschlossen. Eine staatliche Zulassung dieser Zusammenarbeit ist nicht erforderlich. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Anzenjo GmbH

Die Erbringung sämtlicher Tätigkeiten oder Dienstleistungen in Deutschland und im Ausland, die direkt oder indirekt mit der Sicherheit elektonischer Datenverarbeitungssysteme und der Sicherung und dem Schutz gespeicherter Daten zusammenhängen (IT-Sicherheit). Grundsätzlich kann sich die Gesellschaft durch Einlagen, Abtretungen, Fusion, Aktienzeichnung, Beteiligung, finanzielle Unterstützung oder jede andere Form der Beteiligung im Hinblick auf ihren Unternehmenszweck betätigen. Die Gesellschaft hat ebenfalls zum Unternehmenszweck, sei es in Deutschland oder im Ausland: -Sämtliche Leistungen im Bereich Marketing, Marktstudien, Logistikzentren, Promotionsveranstaltungen eingeschlossen die Telekommunikation- und Informationstechnologien auf dem Gebiet der IT-Sicherheit. Zum Gegenstand gehört ferner die Beratung auf allen vorgenannten Gebieten. Eine Tätigkeit, deren Ausübung einer behördlichen Genehmigung bedarf, übt die Gesellschaft nicht aus, es sei denn, sie ist im Besitz der Genehmigung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Schreiber Hahn Sommerlad

Schreiber Hahn Sommerlad || Rechtsanwälte PartG mbB, Gemeinschaftliche Berufausübung der Partner als Rechtsanwälte. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Groll & Partner

Groll & Partner gehört seit mehr als 20 Jahren zu den führenden Arbeitsrechtskanzleien in Frankfurt am Main. Kompetent, schnelle Terminvergabe, kostenloses Erstgespräch., Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner innerhalb eines Anwaltsbüros. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

Unternehmen

Allgemeine Deutsche Direktbank AG

Der Betrieb aller Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen, insbesondere auch das Pfandbriefgeschäft, nach § 1 Absatz 1 und 1a des Gesetzes über das Kreditwesen - mit Ausnahme von Investmentgeschäften, der Tätigkeit als zentraler Kontrahent und dem Betrieb eines multilateralen Handelssystems - sowie der damit zusammenhängenden Handelsgeschäfte jeder Art mit Personen und Unternehmen aller Wirtschaftszweige sowie die Abstimmung der Geschäftspolitik ihrer Beteiligungen in grundsätzlichen Fragen sowie die Ausübung sonstiger gewerblicher Tätigkeit zur Förderung der Gesellschaftszwecke ihrer Beteiligungen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024

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