AC Tischendorf Rechtsanwälte und Partnerschaft
Gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Rechtsanwälte. Eine Zusammenarbeit der Partner in der Partnerschaft ist berufsrechtlich weder eingeschränkt noch ausgeschlossen. Eine staatliche Zulassung dieser Zusammenarbeit ist nicht erforderlich.
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