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Frankfurt (ots) - (ma) Am Montagabend (12. August 2024) kam es gegen 20:30 Uhr in der Taunusstraße ... mehr ... 13. August 2024
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Vermisstmeldung in Frankfurt aktuell: Was ist heute passiert? Das Polizeipräsidium Frankfurt inform... mehr ... 12. August 2024
Frankfurt (ots) - (yi) Wie den Medien bekannt, wurde seit dem 7. August 2024 die 16-jährige Myriam ... mehr ... 12. August 2024
Vermisstmeldung in Frankfurt aktuell: Was ist heute passiert? Lesen Sie hier auf news.de täglich di... mehr ... 8. August 2024
Frankfurt (ots) - (yi) Wie den Medien bekannt, wurde seit dem 8. August 2024 der 14-jährige Janusch... mehr ... 8. August 2024
Frankfurt (ots) - (th) Wie aus den Medien bekannt, wurde seit dem 28. Juli 2024 die 15-jährige Lina... mehr ... 7. August 2024
Frankfurt (ots) - (yi) Wie den Medien bekannt, wurde seit dem 6. August 2024 eine 14-Jährige aus Fr... mehr ... 7. August 2024
Frankfurt (ots) - (yi) Wie den Medien bekannt, ereignete sich am Montag, den 29. Juli 2024 gegen 22:... mehr ... 30. Juli 2024
Frankfurt (ots) - (th) In den frühen Morgenstunden des 27. Juli 2024 kam es in der Paradiesgasse in... mehr ... 28. Juli 2024
Frankfurt (ots) - (lo) Der seit Samstag (6. Juli 2024) vermisste 29-jährige Mustafa S. konnte wohlb... mehr ... 8. Juli 2024
Die Beteiligung als nicht persönlich haftende und nicht geschäftsführungsberechtigte Gesellschafterin an Adveq Opportunity II C.V., einer im Handelsregister von Curacao unter der Nr. 101980(0) eingetragenen Personengesellschaft mit Sitz in Curacao, Niederländische Antillen ("AO II"). Daneben darf sich die Gesellschaft mit vorheriger Zustimmung des Beirats auch an ausländischen Private Equity Fonds und Dachfondsprogrammen beteiligen und in Ausnahmefällen, mit vorheriger Zustimmung des Beirats, auch Unternehm mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Gebser & Partner Vermögensverwalter, Übernahme von Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Verwaltung derselben. Die Gesellschaft kann auch die Verwaltung fremden Vermögens und die Beratung im Rahmen der Vermögensverwaltung vornehmen. Die Gesellschaft kann neben der Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 2 KWG) und der Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Satz 1 a Satz 2 Nr. 3 KWG) die Anlagenvermittlung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 KWG) erbringen sowie mit Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung handeln. Ausgeschlossen ist die Erbringung von Finanzdienstleistungen, bei denen sich die Gesellschaft das Eigentum oder den Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden verschafft sowie sonstige Tätigkeiten, die über den vorstehend beschriebenen Unternehmensgegenstand hinaus gehen und gem. § 32 Abs. 1 KWG der Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bedürfen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
(na), (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von
- Jugend- und Altenhilfe;
- Erziehung und Bildung ;
- Wissenschaft und Forschung;
- Kunst und Kultur;
- Umwelt- und Naturschutz.
im Rhein-Main-Gebiet. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb dieses Gebiets in der Bundesrepublik Deutschland gefördert werden.
(2) Verwirklicht werden die einzelnen Zwecke (unmittelbar) durch eigene Vorhaben der Stiftung. Diese ergeben sich aus der Anlage, die Bestandteil dieser Satzung ist. Die Stiftung kann die einzelnen Zwecke auch (mittelbar) durch die ideelle und materielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts verwirklichen, indem für sie insbesondere Geld und Sachmittel zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für die in vorstehendem Absatz 1 genannten Zwecke beschafft werden (§ 58 Nr. 1 AO).
(3) Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
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zuletzt aktualisiert am 06. Mai 2022
Erbringung erlaubnisfreier Vertriebsleistungen für die Gesellschafterinnen. Hierzu gehört insbesondere die Akquise und Vermittlung vertragsbereiter Kunden an die Gesellschafterinnen und an mit diesen verbundene Unternehmen sowie die Pflege von Kundenbeziehungen. Ausgeschlossen ist eine Anlageberatung im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG. mehr ... zuletzt aktualisiert am 20. Januar 2022
Juraj Eperjesi - Rechtsanwalt in Frankfurt ist Ansprechpartner für Arbeitsrecht, Mietrecht, Kündigungsschutzrecht, Aufhebungsverträge, Auflösungsverträge, Vergleich, Abfindung, Eherecht, Familienrecht, Scheidungsrecht, Ehescheidung, Schadenersatz, Zivilre, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Mietrecht, Kündigungsschutz, Wirtschafts- und Handelsrecht, Werkvertrags- und Handwerksrecht (nebenberuflich 5 Jahre als Dozent im Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer und Handwerksinnung in Frankfurt am Main tätig gewesen), tschechisches, slowakisches und internationales Recht, Familienrecht, Schadenersatzrecht, Haftpflichtrecht, Kaufrecht, Rechtsberatung, Vertragsrecht, Schmerzensgeldforderungen,Transport- und Speditionsrecht, Verkehrsrecht, Baurecht,
Gründung von Gesellschaften, Strafverteidigung, Strafrecht, Wettbewerbs-, Urheber- Kunst- und Musikrecht (wegen künstlerischer Ausbildung und der Mitgliedschaft bei der GEMA)
Fremdsprachen: Slowakisch, Tschechisch, Russisch und Englisch, Verständigung in Polnisch.
Kontakt/Impressum:
Juraj Eperjesi, Rechtsanwalt, Börsenstraße 14, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland
Telefon: 0049/69/28 17 22, Telefax: 0049/69/29 57 28,
E-Mail: rechtsanwalt.eperjesi@freenet.de
Homepage: www.rechtsanwalt-de-sk-cz.de
USt. -Id. -Nr. : DE 178289638.
Die Anwaltskanzlei gehört der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main an. Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen: BRAO, RVG, BORA, CCBE - alle eingestellt auf der Internet-Seite der Bundesrechtsanwaltskammer. Gesetzliche Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
anz-18a
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zuletzt aktualisiert am 06. Mai 2022
Bankgeschäfte gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1-5 und Nr. 7-9 des Kreditwesengesetzes. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Der Betrieb von Bankgeschäften gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG mit Ausnahme der Nummern 1a, 5, 6, 10 und 11, Erbringung von Finanzdienstleistungen gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG mit Ausnahme der Nummern 3 und 4, Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 4 WpHG. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Für Steuerberater zugelassenen Tätigkeiten nach §§ 33 und 57 ABs. 3 StBerG. 2. Ausgeschlossen sind die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbaren Tätigkeiten. Dies sind insbesondere gewerbliche Tätigkeiten gemäß § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG. mehr ... zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022
Vertrieb und Marketing von Asset Management Dienstleistungen und Investmentprodukt-Managementdienstleistungen. Im Rahmen dieser Tätigkeiten erbringt die Gesellschaft ausschließlich die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes ( sog. "Single-Hedgefonds") dürfen nicht vermittelt werden. Gegenstand ist ferner die Anlageberatung i.S.d. KWG, einschließlich der Beratung über die taktische und strategische Aufteilung des anzulegenden Vermögens (Asset Allocation und Asset Liability Management-Beratung). mehr ... zuletzt aktualisiert am 27. Januar 2022
1) Der Verein verfolgt durch die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens ausschließlich und unmittelbar genieinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des 3. Abschnittes des 2. Teils der Abgabenordnung (AC) 2002. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
2) Aufgabe des Vereins ist die Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht
a) durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb eines Altenwohnheims in Frankfurt am Main, Seumestraße 2,
b) durch die seelische, ärztliche, kulturelle und sonstige allgemeine Betreuung der Bewohner im Sinne des § 71 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XlI).
3) Das Altenwohnheim Ist mit öffentlichen Mitteln gebaut worden. Es entspricht den Bestimmungen des zweiten Wohnungsbaugesetzes § 25 in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz § 5 a bzw. § 4 Abs. 4. Eine Vermietung der Wohnungen ist nur nach diesen Bestimmungen möglich. Die Bewohner sollten das 65. Lebensjahr vollendet haben.
4) Bei der Belegung des Altenwohnheimes werden die Voraussetzungen des § 66 Nr. 3 AC beachtet.
5) Der Verein ist Mitglied des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau.
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zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2022