Zurverfügungstellung von Räumen, Einrichtung, medizinischer und technischer Geräte und entsprechend qualifizierten Personals:
a) zur Erbringung eigenständiger ärztlicher Leistungen im Bereich ambulanter medizinischer Patientenversorung und -betreuung (ambulante Operationen und Tagesklinik),
b) zur Durchführung von ästhetisch-chirurgischen Behandlungen und/oder Eingriffen sowie der Lasertherapie unter fachärztlicher Leitung (Tagesklinik),
c) zur Durchführung kosmetischer Behandlung insbesondere zur Unterstützung (Nachbehandlung) entsprechender ärztlicher Maßnahmen und/oder Eingriffe,
d) zur Durchführung von Diätberatungen und vergleichbaren Patientenhilfn, auch in der Form von Gruppentherapien,
e) zu Maßnahmen der Weiter- und/oder Fortbildung für Ärzte sowie ärztliches wie nichtärztliches Personal,
f) zum Vertrieb von Produkten im Rahmen der zweckgebundenen Gesellschaftstätigkeit.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Die Entwicklung und der Vertrieb von Software für Unternehmen jeglicher Art und Größe einschließlich der dazu notwendigen Erbringung von Serviceleistungen, ferner alle damit verbundenen Geschäfte. Insbesondere darf sich die Gesellschaft an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen gründen oder sich ihrerseits von anderen Unternehmen ähnlicher oder vergleichbarer Branchen übernehmen lassen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024