Gegenstand:
a) Betrieb der Sparten der Sach- und
Personenversicherung gemäß den Ziffern 1.,
5. bis 9., 11 bis 13 und 16 der Anlage A zum
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG): 1. Unfall;
2. Luftfahrzeug-Kasko; 3. See-, Binnensee- und
Flußschifffahrts-Kasko; 4. Sämtliche Schäden an
transportierten Gütern, unabhängig von dem jeweils
verwendeten Transportmittel; 5. Feuer und
Elementarschäden; 6. Hagel-, Frost- und sonstige
Sachschäden; 7. Luftfahrzeughaftpflicht; 8. See-,
Binnensee- und Flußschifffahrtshaftpflicht;
9. Allgemeine Haftpflicht; 10. Verschiedene
finanzielle Verluste;
b) Rückversicherungsgeschäft.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere werwirklicht durch die Pflege und Förderung des Amateursports. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch ausgaben,
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