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Verwaltung eigenen und fremden Vermögens sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen. Ferner gehört zum Unternehmensgegenstand die Hausverwaltung für dritte Personen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die fachgerechte Unterstützung der Steuerpflichtigen bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten und bei der Gestaltung ihrer steuerlichen Verhältnisse sowie sämtliche für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, und zwar im In- und im Ausland, insbesondere die Beratung in steuerlichen Angelegenheiten, die Hilfeleistung bei der Erfüllung der allgemeinen steuerlichen Pflichten, wie der Anfertigung von Steuererklärungen und der Aufstellung von Abschlüssen, die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, die Vertretung in Rechtsbefehlsverfahren vor Verwaltungsbehörden und in Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die betriebswirtschaftliche Beratung, die Tätigkeit im Bereich betriebswirtschaftlicher Prüfungen und die Erteilung von Bestätigungsvermerken im Rahmen der rechtlichen Befugnisse, alle treuhänderischen Tätigkeiten, welche die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten zum Gegenstand haben, einschl. der treuhänderischen Verwaltung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Für Steuerberater zugelassenen Tätigkeiten nach §§ 33 und 57 ABs. 3 StBerG. 2. Ausgeschlossen sind die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbaren Tätigkeiten. Dies sind insbesondere gewerbliche Tätigkeiten gemäß § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Jederzeit erreichbar (Parkmöglichkeit im Parkhaus des Ring-Centers II direkt am Rande der Umweltzone) bietet Ihnen unsere Kanzlei das gesamte Know-how und die Erfahrung des großen Beratungsunternehmens Ecovis. Wie alle Kanzleien und Standorte von Ecovis haben wir uns den hohen Qualitätsstandards des Unternehmens bei allen Beratungsleistungen und ?produkten verpflichtet.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
| , Geschäftsgegenstand ist nach Vorliegen der behörd-
lichen Anerkennung wird die Gesellschaft die Ge-
schäftstätigkeit als Steuerberatungsgesellschaft
aufnehmen.
Geschäftsgegenstand sind dann die für Steuerbera-
tungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich
zulässigen Tätigkeiten gemäß §33 i.V.m. §57 Abs.3
StBerG (ausgenommen Wirtschaftsprüfung ); Handels-
und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten
sind ausgeschlossen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024