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Übernahme der Aufgaben eines Architekten, Generalplaners und eines Projektmanagers für Bauprojekte, einschließlich der Erbringung von Planungs- und Beratungsleistungen im Rahmen des Leistungsbildes der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Planung von Hochbauten und haustechnischen Anlagen, die Tätigkeit als Generalunternehmerin für alle Bauleistungen und alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen, die Planung und Montage von Elektroanlagen und der Großhandel mit Bau- und Installationsmaterial.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Übernahme der Aufgaben eines Architekten, Generalplaners und eines Projektmanagers für Bauprojekte, einschließlich der Erbringung von Planungs- und Beratungsleistungen im Rahmen des Leistungsbildes der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die Erbringung von Architekten-, Stadtplanungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen in freiberuflicher Tätigkeit. Gewerbliche Tätigkeiten werden nicht ausgeführt. Die nach hessischem Architekten- und Stadtplanergesetz für die in der Firma benannten Berufsangehörigen geltenden berufspflichten werden von der Gesellschaft beachtet.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
ZAHN - Architekten und Stadtplaner, Bueroadresse: Mittlerer Hasenpfad 69, D-60598 Frankfurt am Main, ZAHN - Architekten und Stadtplaner, Bueroadresse: Mittlerer Hasenpfad 69, D-60598 Frankfurt am Main
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Aus dem ursprünglichen Architekturbüro Braun & Schlockermann und Partner GbR sind seit dem 01.03.2013 die beiden Architekturbüros TLBS . Tilman Lange Braun & Schlockermann Architekten GmbH BDA sowie UBBS . Ulrich Borgert Braun & Schlockermann Architekt, Planung und Bauüberwachung für sämtliche generalplanerische Aufgaben un Architektur und Städtebau, die Erbringung von Architektenleistungen um Bereich der gestaltenden, technischen, wirtschaftlichen, umwelttechnischen und sozialen Planung von bauwerken und Städtebau die architektonische Gestaltung wie auch die graphische Darstellung von Innenräumen und Leistungen des Projektmanagements, der Projektsteuerung und Projektentwicklung im Immobilien- und Bauwesen unter Ausschluss jeder gewerblichen Betätigung. Die für die Berufsausübung nach ³ 4 des Hessischen Architekten- und Baukammergesetzes geltenden Berufspflichten werden von der Gesellschaft beachtet. Eine Tätigkeit im Sinne von § 24 c GewO wird nicht ausgeübt.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Gegenstand ist die Wahrung von sämtlichen Aufgaben,
die zu dem Berufsfeld eines Architekten gehören,
unter Beachtung der nach dem Hessischen Architekten-
und Stadtplanergesetz geldtenden Berufspflichten.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na)
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024