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Die Beratung von Personen und Gesellschaften in jeglicher Fragestellung vin Unternehmensprozessen und Unternehmensstrukturen sowie die Übernahme von Aufsichts- und Beratsmandaten un die Ausübung von Interiemsmanagementaufgaben. Tätigkeiten nach § 34 c GewO, handwerkliche Tätigkeiten eine Rechts- oder Steuerberatung sowie sonstige genehmigungs- bzw. erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Unternehmens.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Beratung durch Fachanwälte im Arbeitsrecht und Steuerrecht zum Kündigungsschutz, Dienstvertrag und zur Soka-Bau und zur bAV und im Steuerstrafrecht., Die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten durch übernahme von Anwaltsaufträgen, deren Ausführung nur durch die in den Diensten der Gesellschaft stehenden, zugelassenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts erfolgt. Ausgenommen sind Mandate, die nur durch einen Berufsträger persönlich wahrgenommen werden können.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024