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Sonderausstellung im Zwickauer Schumann-Haus zu Clara Schumanns Enkelin
Das Kulturamt informiert: Das Robert-Schumann-Haus Zwickau lädt am kommenden Sonntag, dem 20. Okto... mehr ... 17. Oktober 2024
2 Ergebnisse für Ihre Suche nach "Gewerkschaft Erziehung"
Das Kulturamt informiert: Das Robert-Schumann-Haus Zwickau lädt am kommenden Sonntag, dem 20. Okto... mehr ... 17. Oktober 2024
Hannover/Frankfurt - Mit bundesweiten Aktionen erhöht die Gewerkschaft IG BCE den Druck vor der dri... mehr ... 18. Juni 2024
Bündnis für eine Soziale Stadt Hessen, Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977,
und zwar insbesondere durch die Förderung der Volks-
und Berufsbildung und der Erziehung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Als Stiftung archivieren und dokumentieren wir seit 1952 historisch bedeutende audiovisuelle Medien und sind damit eine zentrale Anlaufstelle für Rundfunkgeschichte. Die Schwerpunkte unserer Bestände sind der Rundfunk in Weimarer Zeit, im Nationalsozialis, Erfassung von Ton- und Bildträgern aller Art, deren geschichtlicher, künstlerischer oder wissenschaftlicher Wert ihre Aufbewahrung und Nutzbarmachung für Zwecke der Kunst, Wissenschaft, Forschung, Erziehung oder des Unterrichts rechtfertigt. Aufgabe der Stiftung ist ferner, die rundfunkgeschichtlich bedeutsamen Tatsachen und Dokumente auszuwählen und zu erfassen." mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von
- Jugend- und Altenhilfe;
- Erziehung und Bildung ;
- Wissenschaft und Forschung;
- Kunst und Kultur;
- Umwelt- und Naturschutz.
im Rhein-Main-Gebiet. Im Einzelfall können die Zwecke auch außerhalb dieses Gebiets in der Bundesrepublik Deutschland gefördert werden.
(2) Verwirklicht werden die einzelnen Zwecke (unmittelbar) durch eigene Vorhaben der Stiftung. Diese ergeben sich aus der Anlage, die Bestandteil dieser Satzung ist. Die Stiftung kann die einzelnen Zwecke auch (mittelbar) durch die ideelle und materielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts verwirklichen, indem für sie insbesondere Geld und Sachmittel zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung für die in vorstehendem Absatz 1 genannten Zwecke beschafft werden (§ 58 Nr. 1 AO).
(3) Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024