Vertrieb und Marketing von Asset Management Dienstleistungen und Investmentprodukt-Managementdienstleistungen. Im Rahmen dieser Tätigkeiten erbringt die Gesellschaft ausschließlich die Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes ( sog. "Single-Hedgefonds") dürfen nicht vermittelt werden. Gegenstand ist ferner die Anlageberatung i.S.d. KWG, einschließlich der Beratung über die taktische und strategische Aufteilung des anzulegenden Vermögens (Asset Allocation und Asset Liability Management-Beratung).
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Beratung von Privatkunden bei der Geldanlage in Investmentfonds, sowie die Verwaltung fremden Vermögens in fremdem Namen auf fremde Rechnung unter Ausschluß von Rechts- und Steuerberatung und desweiteren die Unternehmensberatung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten/Edelmetallen angelegter Vermögen; die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und dieVeräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung); die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung); die Anlageberatung; die Beratung im Hinblick auf sowie die Vermittlung und Verwaltung von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; die Beratung im Hinblick auf sowie die Vermittlung und Verwaltung von Anteilen an Kapital und Personengesellschaften sowie Anteilen geschlossener und offener Fonds. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeit aus, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedarf.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Dividende 4 Plus der Fonds mit garantieren Ausschüttungen und plus x Wertzuwachs, Erbringung von Service-Dienstleistungen für das Management von Unternehmen der Finanzwirtschaft, insbesondere die Analyse von und die Beratung bei unternehmerischen Entscheidungen, sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Desweiteren die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen aus einer Kapitalanlagengesellschaft und von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, soweit die Vorraussetzung des 3 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG erfüllt sind, - sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden und - öffentlich angebotenen Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft soweit keine Erlaubnis nach § 32 KWG erforderlich ist.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Beratung von Personen und Firmen des nationalen und
internationalen Verkehrswesens im Bereich
weltweiter Versicherungen.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
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zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
Beratung von Unternehmen in allen wirtschaftlichen Angelegenheiten, ausgenommen eine solche Beratungstätigkeiten, die der besonderen Genehmigung bedürfen, (insbesondere Rechtsberatung und Steuerberatung), die Planung und Durchführung von Vertriebsmassnahmen sowie die Vermittlung von Versicherungs-, Finanzierung-, Anlageverträgen, Unternehmen und Immobilien, die Förderung des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, insbesondere die Förderung des Verkaufs von Produkten, Dienstleistungen und Konzeptionen, die den Umweltschutz fördern, sowie die Unterstütztung von Personen, die durch Umweltschädigung hilfsbedürftig werden; Maßnahmen zum Erhalt gefährdet Landschafts-, Wasser- bzw. Stadtgebiete, die Unterstützung von Personen und Vereinigungen; die die vorstehend genannnten Aufgaben wahrnehmen.
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zuletzt aktualisiert am 22. April 2022
(na), Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen und Darlehnen und sonstige Finanzdienstleistungen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024