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Kiel-Coach Rapp - "Wir wollen den Ball haben"
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Beratung von Privatpersonen in allen Finanzfragen. Ausgeschlossen sind genehmigungspflichtige Geschäfte im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen sowie Steuerberatertätigkeiten. Auch Rechtsberatung ist nicht Gegenstand des Unternehmens. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Bündnis für eine Soziale Stadt Hessen, Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977,
und zwar insbesondere durch die Förderung der Volks-
und Berufsbildung und der Erziehung.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Die erlaubnisfreie Beratung von Kreditinstituten hinsichtlich der Entwicklung, der Gestaltung sowie der Einsatzmöglichkeiten der derivativen und anderen Finanzinstrumenten zur Absicherung von Devisen-, Zins- und Rohstoffpreisrisiken. Eine Vermittlung des Abschlusses von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von derivaten und anderen Finanzinstrumenten sowie des Nachweises entsprechender Abschlußmöglichkeiten für solche Geschäfte ( Anlagevermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a) Satz 2 Ziff. 1 KWG) findet nicht statt. Ebenso betätigt sich die Gesellschaft nicht auf dem Gebiet der Anschaffung oder Veräußerung von Finanz- instrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlußvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a) Satz 2 Ziff. 2 kWG). mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Beratung von in- und ausländischen Investoren bei der Auswahl von Vermögensanlagekonzepten und Vermögensverwaltern sowie die Entwicklung von innovativen Finanzprodukten. Desweiteren berät die Gesellschaft Unternehmen bei der Errichtung und Durchführung von deren betrieblicher Altersversorgung und vermittelt den Kontakt der Unternehmen zu den Versorgungseinrichtungen, Unterstützungs- und Pensionskassen. Die Vermittlung von Immobilien und Darlehen bildet ebenfalls ein Tätigkeitsfeld der Gesellschaft. Die Gesellschaft betreibt keine Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 KWG und keine Finanzdienstleistungen gemäß § 1 Abs. 1 a KWG. Desweiteren führt die Gesellschaft keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung durch. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Filmgeschäfte im weitesten Sinne und
aller Art, insbesondere die Herstellung, Herausgabe,
Vervielfältigung und Verbreitung von Filmen und
sonstigen Medienerzeugnissen aller Art, von Ton-,
Bild- und Bildtonträgern jeder Art auf eigene und
fremde Rechnung sowie der An- und Verkauf von
Verwertungsrechten an den vorbezeichnete
Erzeugnissen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Förderung des Vertriebs von Versicherungsprodukten im Personenversicherungsgeschäft. Die Gesellschaft ist im In- und Ausland zu allen Geschäften im Interesse des Gesellschaftszwecks berechtigt, mit Ausnahme von
Bankgeschäften im Sinne von § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung ( 51ff ) in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Zweck des Vereins ist die Förderung von Philosophie, Kultur, Kunst, Literatur, Wissenschaft und Bildung.
(3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Veranstaltungen (Vorträge, Diskussionen, Lesungen, Arbeitskreise, Ausstellungen, Konzerte, Tagungen u.a.), die philosophische, literarische, künstlerische, naturwissenschaftliche und sozial- und zeitkritische Themen behandeln. Im Sinne des Partizipierens strebt der Verein Denkbar eine wechselseitig befruchtende Vermittlung zwischen Geistes- und Naturwissenschaften an. Diese Vermittlung soll in anregender Atmosphäre ermöglicht werden.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die inhabergeführte Agentur für Kommunikation, Werbung und Grafik Design bietet individuelle, kreative und wirkungsvolle Kommunikationslösungen für anspruchsvolle Unternehmen sowie Start-ups, Hier das Leistungspektrum in Stichworten: Art Direction, Grafik-Design, Kommunikationsdesign, visuelle Kommunikation, kreative Werbeideen, Konzeption, Konzept, Gestaltung, stilsicheres und anspruchsvolles Design, sinnvolle Kommunikationsideen, Markenführung, Werbung, Kampagnen, Anzeigen, Plakat, Folder, Flyer, Leaflet, Beratung, Text, Ideen, Corporate Design, Logoentwicklung, Corporate Literature, Broschüren, Geschäftsberichte, Imagebroschüren, Typographie, Gestaltung, Layout, Kreation, Fotografie, Illustration, Illustrator, Druck, Druckvorstufe, Satz, Litho, Print, Webdesign, Internet, Homepage, Art Buying, Art Directing von Film- und Fotoproduktionen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Aus dem ursprünglichen Architekturbüro Braun & Schlockermann und Partner GbR sind seit dem 01.03.2013 die beiden Architekturbüros TLBS . Tilman Lange Braun & Schlockermann Architekten GmbH BDA sowie UBBS . Ulrich Borgert Braun & Schlockermann Architekt, Planung und Bauüberwachung für sämtliche generalplanerische Aufgaben un Architektur und Städtebau, die Erbringung von Architektenleistungen um Bereich der gestaltenden, technischen, wirtschaftlichen, umwelttechnischen und sozialen Planung von bauwerken und Städtebau die architektonische Gestaltung wie auch die graphische Darstellung von Innenräumen und Leistungen des Projektmanagements, der Projektsteuerung und Projektentwicklung im Immobilien- und Bauwesen unter Ausschluss jeder gewerblichen Betätigung. Die für die Berufsausübung nach ³ 4 des Hessischen Architekten- und Baukammergesetzes geltenden Berufspflichten werden von der Gesellschaft beachtet. Eine Tätigkeit im Sinne von § 24 c GewO wird nicht ausgeübt. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1) Der Verein verfolgt durch die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens ausschließlich und unmittelbar genieinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des 3. Abschnittes des 2. Teils der Abgabenordnung (AC) 2002. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
2) Aufgabe des Vereins ist die Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht
a) durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb eines Altenwohnheims in Frankfurt am Main, Seumestraße 2,
b) durch die seelische, ärztliche, kulturelle und sonstige allgemeine Betreuung der Bewohner im Sinne des § 71 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XlI).
3) Das Altenwohnheim Ist mit öffentlichen Mitteln gebaut worden. Es entspricht den Bestimmungen des zweiten Wohnungsbaugesetzes § 25 in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz § 5 a bzw. § 4 Abs. 4. Eine Vermietung der Wohnungen ist nur nach diesen Bestimmungen möglich. Die Bewohner sollten das 65. Lebensjahr vollendet haben.
4) Bei der Belegung des Altenwohnheimes werden die Voraussetzungen des § 66 Nr. 3 AC beachtet.
5) Der Verein ist Mitglied des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024