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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb; gemeinschaftliche Erzeugung und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse; Be- und Verarbeitung der Erzeugnisse und der Handel mit diesen; Nebenerwerbstätigkeit - wie unter anderem:
- Agrotechnische und Transportleistungen;
- Rekultivierung von Kippen, Aufforstung, Anpflanzungen, die Bestands- und Landschaftspflege;
- Straßenwinterdienst;
- handwerkliche Leistungen;
- Vermietung und Verpachtung von betriebseigenen Sachanlagen;
- Erzeugung und Vermarktung von Strom und Wärmeenergie aus betriebseigenen nachwachsenden Rohstoffen
und Wirtschaftsdünger;
Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zulässig.
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