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Verwirrung um Barockstadts Siegtreffer: „Keiner hatte den Überblick“
Die SG Barockstadt hat nach langer Überzahl gegen Eintracht Frankfurt II auch das dritte Heimspiel ... mehr ... 11. November 2024
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Eichelsdorf (klr). In der Fußball-Gruppenliga Frankfurt Ost hat sich die SG Bruchköbel am letzten ... mehr ... 10. November 2024
In der Gruppenliga Frankfurt Ost bleibt es spannend: Die SG Bruchköbel hat dank eines 1:0-Sieges im... mehr ... 3. November 2024
Vor rund einem Jahr, genau am 29. Oktober 2023, gewann der SVG Steinheim in der Fußball-Gruppenliga... mehr ... 21. Oktober 2024
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Die Fußballer der SG Bruchköbel freuen sich in der Gruppenliga Frankfurt Ost auf ein echtes Spitze... mehr ... 11. Oktober 2024
Limeshain/Bruchköbel (fsr). Die Fußballer der SG Bruchköbel freuen sich in der Gruppenliga Frankf... mehr ... 10. Oktober 2024
Am Donnerstagabend konnte Marcel Ciecelski, der Coach des MTV Wünsdorf, in Instanbul einen Sieg der... mehr ... 6. Oktober 2024
Nachdem es am vergangenen Samstag trotz 1:0-Führung gegen den FSV Frankfurt auf eigenem Platz nicht... mehr ... 14. September 2024
Der Betrieb und die Unterhaltung eines Personenbeförderungsbetriebes durch Betreiben von Taxi- und Mietwagen, ferner noch der Handel mit Kfz, sowie Autovermietung. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
1) Der Verein verfolgt durch die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens ausschließlich und unmittelbar genieinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des 3. Abschnittes des 2. Teils der Abgabenordnung (AC) 2002. Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
2) Aufgabe des Vereins ist die Altenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht
a) durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb eines Altenwohnheims in Frankfurt am Main, Seumestraße 2,
b) durch die seelische, ärztliche, kulturelle und sonstige allgemeine Betreuung der Bewohner im Sinne des § 71 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XlI).
3) Das Altenwohnheim Ist mit öffentlichen Mitteln gebaut worden. Es entspricht den Bestimmungen des zweiten Wohnungsbaugesetzes § 25 in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz § 5 a bzw. § 4 Abs. 4. Eine Vermietung der Wohnungen ist nur nach diesen Bestimmungen möglich. Die Bewohner sollten das 65. Lebensjahr vollendet haben.
4) Bei der Belegung des Altenwohnheimes werden die Voraussetzungen des § 66 Nr. 3 AC beachtet.
5) Der Verein ist Mitglied des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024